Zwischen dem Nordseeheilbad Cuxhaven, der Wurster Nordseeküste, der Wingst, der Gemeinde Geestland und dem Nordseebad Otterndorf besteht eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten. Diese ermöglicht allen Gästekarteninhaber:innen – also auch Inhaber:innen einer Otterndorfer Jahresgästekarte – im gesamten Cuxland verschiedene Vergünstigungen zu nutzen, zum Beispiel freien Strandzugang oder ermäßigte Eintrittspreise bei Freizeitangeboten.
Die Vereinbarung besagt hingegen nicht, dass im Cuxland ein gemeinsamer Gästebeitrag erhoben wird. Das bedeutet für alle Inhaber:innen von Otterndorfer Jahresgästekarten, dass diese, sobald sie anderswo im Cuxland, außerhalb von Otterndorf, übernachten, in diesem anderen Ort ganz normal gemäß der dort gültigen Satzung Gästebeitragspflichtig sind und dort den Gästebeitrag bezahlen müssen.