Pflege der Einrichtungen
Alle Einrichtungen des Campingplatzes sind achtsam von euch zu behandeln. Kleinkinder sind in den Wasch-, Dusch- und Toilettenräumen zu beaufsichtigen. Bitte hinterlasst alle sanitären Einrichtungen nach der Benutzung so, wie ihr sie gerne selbst vorfinden möchtet: in einem einwandfreien Zustand.
Lärm
Ruhestörender Lärm ist generell zu unterlassen und die Ruhezeiten sind einzuhalten. Bei Verstößen ist der Platzwart berechtigt, einen Platzverweis zu erteilen.
Dauerstellplätze
In den Bereichen der Dauerstellplätze können – vom Platzwart genehmigte – Bautätigkeiten vor dem 15. Juni und nach dem 15. September durchgeführt werden. Dabei ist der Baulärm auf ein Minimum zu reduzieren. Rasenmähen und Heckenschneiden ist montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr erlaubt.
Kraftfahrzeuge
- Auf dem Campingplatz gelten die Bestimmungen der StVO.
- Bitte fahrt nur Schritttempo und achtet auf spielende Kinder!
- Fahrten innerhalb des Campingplatzgeländes sind zu unterlassen.
- Eure Fahrzeuge sind entweder auf dem gemieteten Platz oder den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen.
- Bitte haltet die Wege und Zufahrten für Rettungsdienste frei.
- Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Campingplatzgelände ist nicht gestattet.
Gewerbliche Tätigkeiten
Jegliche Art gewerblicher Tätigkeiten sind auf dem Campingplatz untersagt. Dies gilt auch für die Vermietung von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen an Dritte.
Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Platzwart, der berechtigt ist, bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. Den Weisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Campingplatzordnung können einen sofortigen Platzverweis nach sich ziehen.
Sicherheitshinweise
Leinenverspannungen dürfen nicht dichter als 50 cm an die Campingplatzgassen gesetzt werden. Es ist nicht gestattet, Stangen, Leinen, Erdlöcher oder andere Hindernisse aufzustellen, wenn dadurch andere Personen gefährdet werden könnten.
Jeder fest definierten Stellplatzparzelle steht eine Steckdose zur Verfügung. Elektrische Kabel als Zuführung zu Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen müssen den allgemeinen technischen Vorschriften entsprechen und dürfen nicht über Straßen sowie Wege gelegt werden.
Für alle nicht parzellierten Plätze gilt:
- die höchstzulässige Länge des Leitungskabels beträgt 50 m
- die Verwendung von Abzweigsteckern ist nicht erlaubt
- Absicherung: 16 Amper
Haftungsausschluss
Die Vermieterin (Stadt Otterdorf) haftet nicht für Schäden und Verluste, die durch den Mieter, seine Angehörigen oder seine Besucher entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder nicht grobfahrlässiges Verhalten der Vermieterin vorliegt.