Öffentliche Ausschreibung
NIEDERSACHSEN
| a) | Öffentlicher Auftraggeber: | Samtgemeinde Land Hadeln Marktstraße 21, 21762 Otterndorf Tel. 04755-912323 Fax. 04755-912330 e-Mail: Tomas.Klempau@Otterndorf.de |
| b) | Vergabeverfahren: Vergabenummer: |
Öffentliche Ausschreibung nach VOB 38/2013 |
| c) | Angaben zum elek. Vergabeverfahren: | Es wird keine elektronische Vergabe angeboten. |
| d) | Art des Auftrages: | Erd- und Abbrucharbeiten |
| e) | Ort der Ausführung: | 21762 Otterndorf,Kiebitzhörn (Klärwerk) |
| f) | Art und Umfang der Leistungen: | 1 St. Alter Sandfang 4 St. Belebungsbecken, alt 1 St. Belebungsbecken, neu 1 St. Sedimentationsbecken 1 St. Nachklärbecken 1 St. Rücklaufschlammbecken 1 St Misch- u. Reaktionsbecken 1 St. Verteilerbauwerk 2 St. Fällmitteltanks Rohrleitung 210 m DN 30 – DN 200 360 m DN 300 – DN 400 190 m DN 500 – DN 600 Rohrgrabenaushub 1.590 cbm 150 m Kabelpaket 3.000 cbm Bodenverfüllung |
| g) | Erbringen von Planleistungen: | Nein |
| h) | Aufteilung in Lose: | Nein |
| i) | Ausführungsfrist: | 32. Woche bis zur 39. Woche 2013 |
| j) | Nebenangebote: | sind zugelassen |
| k) | Anforderungen der Vergabeunterlagen: | Samtgemeinde Land Hadeln Fachbereich 3 Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth |
| l) |
Entgelt für die Vergabeunterlagen |
Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn
Das gezahlte Entgelt wird nicht erstattet. |
| o) | Angebotsabgabe: | Samtgemeinde Land Hadeln Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth |
| q) | Angebotseröffnung: Ort: |
am 12.06.2013 um 11.00 Uhr Anschrift siehe o) Raum 03 |
| r) | Geforderte Sicherheiten: | Sicherheit für Vertragserfüllung: keine Sicherheit für Mängelansprüche: keine |
| u) | Nachweis zur Eignung: | Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. |
| Hinweise zur Tariftreue | Gem. § 3 Nds. LVergabeG gelten die für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohn-Tarifverträge für das Baugewerbe und die einschlägigen Tarifverträge für die jeweiligen Handwerke. | |
| v) | Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: | 31.07.2013 |
| w) | Nachprüfungsstelle: | Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven |
ENDE




