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Öffentliche Ausschreibung
NIEDERSACHSEN

a) Öffentlicher Auftraggeber: Samtgemeinde Land Hadeln
Marktstraße 21, 21762 Otterndorf
Tel. 04755-912323 Fax. 04755-912330
e-Mail: Tomas.Klempau@Otterndorf.de
b) Vergabeverfahren:
Vergabenummer:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
38/2013
c) Angaben zum elek. Vergabeverfahren: Es wird keine elektronische Vergabe angeboten.
d) Art des Auftrages: Erd- und Abbrucharbeiten
e) Ort der Ausführung: 21762 Otterndorf,Kiebitzhörn (Klärwerk)
f) Art und Umfang der Leistungen: 1 St. Alter Sandfang
4 St. Belebungsbecken, alt
1 St. Belebungsbecken, neu
1 St. Sedimentationsbecken
1 St. Nachklärbecken
1 St. Rücklaufschlammbecken
1 St Misch- u. Reaktionsbecken
1 St. Verteilerbauwerk
2 St. Fällmitteltanks
Rohrleitung
210 m DN 30 – DN 200
360 m DN 300 – DN 400
190 m DN 500 – DN 600
Rohrgrabenaushub 1.590 cbm
150 m Kabelpaket
3.000 cbm Bodenverfüllung
g) Erbringen von Planleistungen: Nein 
h)  Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist: 32. Woche bis zur 39. Woche 2013
j) Nebenangebote: sind zugelassen 
k) Anforderungen der Vergabeunterlagen: Samtgemeinde Land Hadeln
Fachbereich 3
Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth
l)

Entgelt für die Vergabeunterlagen
in Papierformat
Höhe der Kosten:
Zahlungsweise:
Empfänger:
Bakverbindung:




50,00 Euro
Banküberweisung
Samtgemeinde Land Hadeln
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln
Konto Nr. 152100083; BLZ 29250150

Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn

  • auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
  • gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail bei der unter "a" genannten Stelle angefordert wurden,
  • die Kasse die Einzahlung bestätigt hat.

Das gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Angebotsabgabe: Samtgemeinde Land Hadeln
Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth
 
q) Angebotseröffnung:
Ort:
am 12.06.2013 um 11.00 Uhr
Anschrift siehe o) Raum 03
r) Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung: keine
Sicherheit für Mängelansprüche: keine
u) Nachweis zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
  Hinweise zur Tariftreue Gem. § 3 Nds. LVergabeG gelten die für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohn-Tarifverträge für das Baugewerbe und die einschlägigen Tarifverträge für die jeweiligen Handwerke.
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.07.2013
w) Nachprüfungsstelle:  Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven
   

pdf-Datei zur öffentlichen Ausschreibung

ENDE

 
 
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