Innerhalb des Geltungsbereiches der Benutzungsordnung für die Erholungseinrichtung der Stadt Otterndorf sind Hund/Haustiere auf den öffentlichen Wegen und im Watt an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hunde/Haustiere sind vom verantwortlichen Führer oder Halter zu beseitigen. Am Grünstrand und in den Spielbereichen der Freizeitanlage ist das Mitführen von Hunden/Haustieren nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Wiese am Grünstrand. Das Baden von Hunden/Haustieren ist untersagt. |
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Bitte nutzen Sie für die "Hinterlassenschaften" Ihres Hundes die überall aufgestellten "Entsorgungstüten" zur Beseitigung. DANKE!
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